Keine Zulassungsbeschränkung für Wirtschaftswissenschaften an der Uni Dortmund
Wer im Wintersemester 1999/2000 Wirtschaftswissenschaften mit den Studienschwerpunkten Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Sozialwissenschaften an der Universität Dortmund studieren will, muß sich nicht mehr um die Zulassung bewerben.
Der Studiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Dortmund mit seinen drei Ab-schlüssen Diplom-Kauffrau/mann, Diplom-Volkswirt/in oder Diplom-Ökonom/in ist nicht mehr - wie in der Vergangenheit - mit einem Numerus clausus versehen. Auch für das Stu-dium zum/zur Diplom-Wirtschafts-mathematiker/in sowie für den Lehramtsstudiengang Wirtschaftswis-senschaft (berufliche Fachrichtung Sek II) bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.
Das bedeutet, daß man sich für das Wintersemester 1999/2000 in der Zeit vom 30.08.99 bis zum 08.10.99 direkt an der Universität Dortmund immatrikulieren kann. Jeder, der über einen Nachweis der Hochschulreife (z.B. Abitur) verfügt und die allgemeinen Einschreibvoraus-setzungen erfüllt, erhält einen Studienplatz. Die Unsicherheit über die endgültige Zuteilung eines Studienplatzes, die an Universitäten mit Zulassungsbeschränkung herrscht, entfällt an der Universität Dortmund.
Einschreibunterlagen können im Studentensekretariat abgeholt werden (Emil-Figge-Str. 66, Gebäude Chemietechnik I, 44221 Dortmund) oder unter Beifügung eines ausreichend fran-kierten Rückumschlages (B-4 Format, z.Zt. DM 3,00) schriftlich unter folgender Adresse an-gefordert werden: Studentensekretariat Universität Dortmund, 44221 Dortmund.
Auskünfte erteilt auch das Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät unter der Rufnummer 0231-755- 5914.
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