Streit um Rueckmeldegebuehren gehen zu Lasten der Uni Potsdam
Streit um Einfuehrung der Rueckmeldegebuehr im Land Brandenburg belasten die Hochschulen: Universitaet Potsdam muss 1,2 Millionen DM "erwirtschaften"
Mit dem Haushaltsstrukturgesetz vom Dezember 1999 hatte die Brandenburgische Landesregierung beschlossen, dass kuenftig alle Studierenden pro Semester 100,- DM Rueckmeldegebuehr zu zahlen haben. Inzwischen hat das Ministerium fuer Wissenschaft, Forschung und Kultur mitgeteilt, dass es aufgrund des erst Ende Juni 2000 verabschiedeten Haushalts und damit wegen der rechtlichen und zeitlichen Undurchfuehrbarkeit der Erhebung der Einschreibegebuehren nicht mehr moeglich gewesen sei, die Rueckmeldegebuehr erstmals zum Wintersemester 2000/2001 zu erheben.
Diese "Terminprobleme" sollen jetzt scheinbar zu Lasten der Hochschulen des Landes Brandenburg ausgeglichen werden. Denn entgegen der urspruenglichen Aussage des Wissenschaftsministers Dr. Wolfgang Hackel in der Landesrektorenkonferenz, den Ausfall der Einnahmen auf Landesebene auszugleichen, sollen jetzt den Hochschulen die entsprechenden Einnahmeausfaelle aus ihren Hochschulhaushalten abgezogen werden. Dies bedeutet eine weitere faktische Kuerzung des Haushalts der Universitaet Potsdam um rund 1,2 Millionen DM.
Angesichts eines viel zu knapp bemessenen Haushalts, den die Universitaet Potsdam nur durch eine Stellensperre von einem halben Jahr ausgleichen kann und weiterer Belastungen, wie der Umlegung einer pauschalen Minderausgabe von gut 450.000 DM auf die Universitaet Potsdam ist die Universitaet nicht in der Lage, diesen Betrag zusaetzlich zu erwirtschaften.
Die Universitaetsleitung hat daher bereits den Wissenschaftsminister gebeten, dafuer Sorge zu tragen, dass ueber einen Nachtragshaushalt das Problem geloest wird. Die Hochschule fordert das Land Brandenburg dringend dazu auf, den Einnahmeausfall auf Landesebene auszugleichen.
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