Die Konzeptionen des Steuersenkungsgesetzes und der CDU/CSU-Fraktion im Vergleich
Das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom 23.10.2000 wird am 1.1.2001 wirksam. Kern dieses Gesetzes ist eine Strukturreform der Unternehmensbesteuerung, in deren Mittelpunkt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes - einheitlich für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne - auf 25 v.H. steht. Für Personenunternehmen, die dem Regime der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen, enthält das Gesetz Angleichungsmaßnahmen. Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren entfällt. Künftig gilt das klassische System der Doppelbelastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften; allerdings werden Dividenden bei inländischen Anteilseignern von Kapitalgesellschaften nur zur Hälfte in der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer angesetzt (Halbeinkünfteverfahren).
In der steuerpolitischen Auseinandersetzung des Jahres 2000 standen sich zwei Grundkonzeptionen gegenüber: die jetzt Gesetz gewordene Konzeption der Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Konzeption der CDU/CSU (Unionsparteien). Beide stimmten darin überein, daß die derzeitige Steuerbelastung der in Deutschland erzielten Unternehmensgewinne deutlich gesenkt werden muß. Zentrales Element beider Steuerreformkonzeptionen war es deshalb, die Steuerlast zu vermindern. Grundsätzlich unterschiedlich war allerdings von vornherein der dogmatische Ansatz. Dieser ist bei der Regierungskoalition die Körperschaftsteuer. Demgegenüber stellten die Unionsparteien von vornherein auf den gesamten Unternehmensbereich ab unter Hinweis auf die Tatsache, daß in Deutschland rd. 85 v.H. aller Unternehmen nicht Kapitalgesellschaften, sondern Personenunternehmen sind.
Mit der vorliegenden Arbeit untersucht das Institut "Finanzen und Steuern" die Auswirkungen, die sich nach den beiden Steuerreformkonzeptionen ergeben. Uneingeschränkt positiv zu werten sind die Senkungen des Körperschaftsteuersatzes und des allgemeinen Steuerniveaus durch Reduzierung der Einkommensteuertarife. Allerdings ist es nicht gelungen, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, die sich insbesondere für im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf mit Kapitalgesellschaften stehende Personenunternehmen ergeben. Da Personenunternehmen dem Regime der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen, hält das Institut "Finanzen und Steuern" zumindest mittelfristig eine weitere Senkung des Einkommensteuertarifs für geboten.
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