Erhebung der Einschreibegebühr ist rechtens
Nr. 030 /10. April /zk
Erhebung der Einschreibegebuehr ist rechtens
Ein Student, der gegen die Universitaet Karlsruhe wegen der neu eingefuehrten Einschreibegebuehr von 100 DM pro Semester geklagt hatte, hat den Rechtsstreit in erster Instanz verloren.
Zum Sommersemester 1997 wurden die baden-wuerttembergischen Hochschulen von der Landesregierung durch das Haushaltsstrukturgesetz veranlasst, diese Gebuehr bei allen Studierenden fuer Einschreibung und Rueckmeldung zu erheben. Den Universitaeten waeren im anderen Fall weitere Einsparungen in Hoehe von 40 Millionen DM aufgebuerdet worden. An der Universitaet Karlsruhe stiess die Einfuehrung dieser Einschreibegebuehr von Anfang an nicht auf ungeteilte Zustimmung, hatte doch der Senat in seiner Stellungnahme das Fehlen einer sozialen Komponente bemaengelt. Allerdings ist die Universitaet in das staatliche Hochschulfinanzierungskonzept eingebunden und damit den politischen Vorgaben verpflichtet. In Anbetracht dieser Gesetzeslage und der Haushaltssituation begruesst die Universitaet das Ergebnis des Gerichtsverfahrens.