BMBF fördert die ersten Juniorprofessuren mit 12 Millionen Mark
Aktuell
99/2001
02.07.2001
Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die ersten Juniorprofessuren mit 12 Millionen Mark
Universitäten in Deutschland können sich von heute an beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um Fördermittel für die Einrichtung von Juniorprofessuren bewerben. Hierfür stellt der Bund noch in diesem Jahr Mittel in Höhe von 12 Millionen Mark zur Verfügung. Nach Inkrafttreten der Dienstrechtsreform im nächsten Jahr werden insgesamt 3.000 Juniorprofessuren mit 360 Millionen Mark gefördert.
Ein Kernpunkt der Reform des Hochschuldienstrechts ist die Einführung der Juniorprofessur. Mit ihr sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bereits mit Anfang 30, also zehn Jahre früher als heute üblich, die Möglichkeit erhalten, selbstständig zu forschen und zu lehren. Für die Erstausstattung einer Juniorprofessur sind in dieser ersten Runde jeweils 150.000 DM vorgesehen.
Universitäten werden nun aufgerufen, ein Gesamtkonzept für die Einführung der Juniorprofessur als Modell zu erarbeiten und beim BMBF zur Förderung einzureichen. Förderfähig sind Nachwuchswissenschafter, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und die seitdem weitere wissenschaftliche Leistungen erbracht haben.
Die "Grundsätze für die Förderung der Forschung im Rahmen von Forschernachwuchsgruppen durch das BMBF im Jahr 2001" sind auf der Homepage des BMBF (http://www.bmbf.de) veröffentlicht.
Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de