Corrigendum: Integrierte Jugend- und Berufsbildungspolitik
Corrigendum
zu PM 20/2001 vom 13.07.01
Integrierte Jugend- und Berufsbildungspolitik
BLK-Bericht zur Förderung sozialer und beruflicher Integration von Benachteiligten
In ihrem Bericht stellt die BLK fest: zur Integration benachteiligter junger Menschen gibt es zwar die unterschiedlichsten Förderangebote, ihr Erfolg ist aber oft eingeschränkt durch
- fehlende Transparenz der Angebote
- mangelnde Kompatibilität der differierenden Förderrichtlinien
- nicht verwertbare Leerlauf-Phasen bis zur Begründung neuer individueller Förderan-sprüche
- unabgestimmtes Handeln vor Ort.
Enges Zusammenwirken von Berufsbildungspolitik, Arbeitsmarkt- und Jugendpolitik kann helfen, benachteiligten Jugendlichen und von Benachteiligung bedrohten Kindern und Ju-gendlichen die Startchance für's Berufsleben zu geben.
Die BLK-Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Kooperation:
- eine Zentralstelle sollte mit der Koordinierung beauftragt werden,
- Förderangebote sollten auf die Belange der Jugendlichen abgestimmt werden
- Die Kooperation zwischen Einrichtungen der Benachteiligtenförderung von Wirtschaft und Schule ist zu verbessern
- Die Benachteiligten-Förderprogramme sollten sich in Strategien der Programme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene integrieren
- Die verfahrensrechtlichen Vorschriften sollten die Aufstellung individueller Hilfepläne verbindlicher verankern
- Ein Mindestmaß an Fortbildung der an der Förderung Benachteiligter sollte verbindlich geregelt werden
Die BLK hat die in dem Bericht genannten Adressaten der Empfehlungen gebeten, auf die Umsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich hinzuwirken. Der Bericht ist in der Materialienrei-he der BLK als Heft 93 erschienen und kann aus der BLK-Reihe "Materialien zur Bildungs-planung und zur Forschungsförderung" bei der BLK-Geschäftsstelle angefordert werden. Bei Bestellungen durch Privatpersonen wird um gleichzeitige Überweisung von 5,-- DM pro Band zzgl. 4,-- DM Versandkosten an die Bund-Länder-Kommission, Konto-Nr. 380 010 18 bei der Landeszentralbank (BLZ 380 000 00) mit dem Hinweis "BLK-Materialien", Kap. 0104 Titel 119 99" gebeten. Vertreter von Presse, Rund-funk und Fernsehen erhalten die Materialien unentgeltlich.
Als download im Netz unter:
http://www.blk-bonn.de/veroeffentlichungen.htm
Weitere Informationen:
http://www.blk-bonn.de/veroeffentlichungen.htm