ZVS: Zum Wintersemester 2001/02 in drei Uni-Studiengängen kein Numerus clausus
Zum Wintersemester 2001/02 erhalten alle Studienberwerber für die Uni-Studiengängen Architektur, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft von der ZVS einen Studienplatz.
ZVS: Zum Wintersemester 2001/02 in drei Uni-Studiengängen kein Numerus clausus
In Architektur, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft erhalten alle Bewerber einen Studienplatz
In drei Studiengängen, deren Plätze die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund vergibt, gibt es zum Wintersemester 2001 keinen Numerus clausus. In Architektur, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft reichen die Studienplätze für alle Interessentinnen und Interessenten aus.
Die ZVS entscheidet nur darüber, welche Ortswünsche sie erfüllen kann. In den meisten Fällen kann sie die Bewerberinnen und Bewerber an den an erster Stelle ge-wünschten Studienorten zulassen. Soweit das nicht möglich ist, bietet sie Studienplätze an anderen Hochschulen an.
Auch in mehreren Studiengängen, in denen die ZVS nur Plätze in Nordrhein-Westfalen vergibt, können alle Bewerber zugelassen werden. Dies gilt für die Studiengänge Kunstgeschichte und Sonderpädagogik (als Lehramt für die Sekundarstufe II), sowie für die Fachhochschul-Studiengänge Bauingenieurwesen, Architektur mit Eignungsfeststellung, Landespflege/Landschaftsarchitektur und die integrierten Studiengänge Lebensmittelchemie und Wirtschaftsinformatik.