Greifswalder Geburtstagsfreude - ein Berlitz-Stipendium
Greifswalder Geburtstagsfreude Berlitz
Sprachschulen vergeben Stipendium
Anläßlich des 120jährigen Jubiläums der Berlitz Sprachschulen schreibt die Berlitz Hauptverwaltung Deutschland ein Promotionsstipendium aus. Sie will damit einen Beitrag zur Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leisten und gleichzeitig zu verstärkter wissenschaftlicher Beschäftigung mit reformorientierten Konzepten anregen. Für die Vergabe des Stipendiums gelten folgende Modalitäten:
1.Das Stipendium wird für ein Promotionsvorhaben vergeben, das sich mit der Analyse der Entwicklungslinien des Berlitz Sprachschulmodells und ihrer spezifischen Rezeption in der Methodengeschichte beschäftigt. Als Bewerber kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Neuphilologien in Betracht. Bei entsprechendem Themenbezug sind auch weitere Disziplinen möglich.
2. Das Stipendium ist monatlich mit DM 1.500,-- dotiert und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat erhält die Möglichkeit, die Dissertation ohne Druckkostenzuschuß in der Schriftenreihe "Greifswalder Studien zur Erziehungswissenschaft" zu veröffentlichen.
3. Bewerbungen können bis zum 30. November 1997 an BERLITZ Hauptverwaltung, Frau Christine Postl, Postfach 5349, 65728 Eschborn, gerichtet werden. Beizufügen sind eine Kurzvita der Bewerberin / des Bewerbers, aus der der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, der Arbeitsplan für die Dissertation, eine Empfehlung über die wissenschaftliche Eignung der Bewerberin / des Bewerbers und eine Versicherung, daß das Promotionsvorhaben von keiner anderen Seite durch ein Stipendium gefördert wird.
4. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Kommission, der angehören: Prof. Dr. Andreas Pehnke, Institut für Erziehungswissenschaft der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und Priv.-Doz. Dr. Hans Enter, Institut für Anglistik/Amerikanistik der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Rüdiger Rettberg, Berlitz Hauptverwaltung sowie Frau Christine Postl.
5. Mit der Bewerbung erkennt die Bewerberin / der Bewerber die Vergabebedingungen an.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.