Energierecht zwischen Umweltschutz und Wettbewerb
17. Trierer Kolloquium zum Umwelt- und Technikrecht.
Zum 17. Mal veranstaltet das Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier sein alljährliches wissenschaftliches Kolloquium. Es findet vom 9. bis 11. September 2001 unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Meinhard Schröder statt. Mit dem Generalthema "Energierecht zwischen Umweltschutz und Wettbewerb" wird einmal mehr ein umweltpolitisch und umweltrechtlich besonders aktuelles Thema behandelt.
Die Tagung wird am Montag, 10. September 2001 eröffnet mit einem Vortrag von Prof. Dr. rer. pol. Dieter Schmitt, der zum Thema "Energiequellen und Energieverbrauch im 21. Jahrhundert" referieren wird. Prof. Dr. iur. Matthias Schmidt-Preuß wird danach "Europarechtliche und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Energiepolitik" beleuchten. Im Anschluss daran wird Prof. Dr. iur. Jens Peter Schneider "Europäische Modelle der Förderung regenerativer Energien" vorstellen.
Am Dienstag, 11. September 2001 wird Prof. Dr. iur. Ulrich Büdenbender zum Thema "Durchleitungsverweigerungsrechte aus Gründen des Umweltschutzes" sprechen. An diesen Vortrag schließt sich das Referat von Prof. Dr. iur. Andreas Voßkuhle zu den "Rechtsfragen des Einsatzes von Emissionszertifikaten" an.
Die Podiumsdiskussion, die traditionell am Ende des Trierer Kolloquiums steht, wird sich in diesem Jahr dem Thema "Energiepolitik im 21. Jahrhundert" widmen. Unter der Gesprächsleitung von Prof. Dr. iur. Jürgen Baur werden Dr. Christel Möller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Abteilung Energie, der Bundestagsabgeordnete Kurt-Dieter Grill, Vorsitzender der Enquête-Kommision "Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung", Prof. Dr. iur. Joachim Grawe und Prof. Dr. rer. pol. Walter Schulz über das Thema diskutieren.
Pressemitteilung 150/2001
Trier, 05.09.2001
Universität Trier
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