Arbeitsrechtl. Bestandsschutz und Grundrechtsordnung
Arbeitsrechtlicher Bestandsschutz und Grundrechtsordnung
Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Hartmut Oetker
Der Einfluss der Grundrechte auf das Privatrecht gehoert zu denjenigen Themengebieten, die zwar seit langem diskutiert werden, die aber in juengster Zeit erneut in das Blickfeld geraten sind. Prof. Dr. Hartmut Oetker, Inhaber des Lehrstuhls fuer Buergerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Universitaet Jena, widmet deshalb seine oeffentliche Antrittsvorlesung am 5. Juni 1996, 18.00 Uhr, in der Aula der Universitaet dem Thema: "Der arbeitsrechtliche Bestandsschutz unter dem Firmament der Grundrechtsordnung". Betroffen davon ist auch der Schutz des Arbeitnehmers vor einer Kuendigung des Arbeitsverhaeltnisses. Zahlreiche Fragen erweisen sich hierbei aus Sicht der Grundrechtsordnung als klaerungsbeduerftig. Der thematische Bogen reicht von der grundrechtlichen Absicherung des Kuendigungsrechts des Arbeitsgebers bis zur grundrechtlichen Gewaehrleistung des Kuendigungsschutzes. Dies schliesst auch die aktuelle Frage ein, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet ist, ein Minimum an Kuendigungsschutz zu gewaehrleisten. Schliesslich ist auch zu ueberlegen, ob bei der Ausgestaltung des Kuendigungsschutzes zugunsten der Arbeitsplatzbesitzer Grundrechtspositionen Arbeitssuchender Beruecksichtigung finden muessen.
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