Arbeitnehmererfindungsgesetz: HRK-Senat unterstützt Entwurf des Bundesrates
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterstützt weiterhin den Gesetzentwurf der Länder im Bundesrat zur Novelle des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Dies berichtete HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried im Anschluss an die Senatssitzung am 9. Oktober in Paderborn. Der Entwurf der Bundesregierung sei in einigen Punkten weniger sachgerecht als der des Bundesrates.
Die zentrale Forderung der Hochschulrektorenkonferenz lautet, dass eine Meldepflicht für alle Erfindungen gegenüber der Hochschule gesetzlich verankert werden soll, um eine ausreichende Transparenz herzustellen. Bezüglich der Vergütung der Erfinder ist Position der HRK: Wenn eine Diensterfindung von der Hochschule mit dem Ziel der Verwertung in Anspruch genommen wird, soll der Erfinder ein Drittel des Verwertungserlöses nach Abzug der Patentierungskosten erhalten. Der Entwurf der Bundesregierung berücksichtige diese - häufig sehr erheblichen - Kosten nicht, sodass für die Hochschulen unter Umständen die Kosten die Erlöse übersteigen würden.
Grund für die seit langem überfällige Gesetzesnovelle nach dem Vorbild des Bayh-Dole-Act in den USA ist, dass zukünftig eine intensive Verwertung von patentfähigen Erfindungen aus Hochschulen erreicht werden soll. Die Bundesrepublik liegt in diesem Punkt bislang international im Hintertreffen.