"Strafverfolgung darf nicht an der Staatsgrenze enden"
Rechtswissenschaft
Die Terroranschläge in den USA haben allzu deutlich gemacht, in welchem Ausmaß Kriminalität zu einem globalen Problem geworden ist. Der Tübinger Jurist Prof. Joachim Vogel zeigt zwei Gegenstrategien auf: kurzfristig eine
grundlegende Reform der "horizontalen" Zusammenarbeit zwischen Staaten bei der Strafverfolgung und langfristig die Einrichtung "vertikaler", überstaatlicher Strafverfolgungsbehörden.
Tübinger Jurist über Strategien gegen globale Kriminalität
In Afghanistan befohlen, in arabischen Ländern finanziert, in Deutschland geplant, in den USA vorbereitet und ausgeführt, von einem weltweit operierenden Terrornetz logistisch unterstützt? - Die verheerenden Terroranschläge auf die USA haben allzu deutlich gemacht, in welchem Ausmaß
Kriminalität zu einem globalen Problem geworden ist. Kriminologen überrascht das nicht. Eine globalisierte Wirtschaft führt zu globaler Wirtschaftskriminalität. Kriminelle, die unerlaubt mit Drogen, Waffen, Menschen oder auch Kunstwerken handeln, haben noch nie an Staatsgrenzen Halt gemacht. Hier, aber auch bei organisierter Kriminalität und transnationalem Terrorismus stößt die nationale Strafverfolgung an ihre Grenzen. Der
Tübinger Jurist Prof. Joachim Vogel, spezialisiert auf europäisches und internationales Strafrecht, sucht nach Wegen, transnationaler Kriminalität mit rechtsstaatlichen Mitteln wirksamer als bisher zu begegnen. Seit 1997
ist er an einer Expertengruppe beteiligt, die von der Europäischen Kommission und vom Europäischen Parlament beauftragt wurde, einen einheitlichen Strafrechtsraum in Europa zu entwerfen.
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Nähere Informationen:
Prof. Joachim Vogel
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht II
Wilhelmstr. 7 (Neue Aula)
72074 Tübingen
Tel. 0 70 71/2 97 81 13
Fax 0 70 71/29 50 67
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