TU Dresden berät zum Sächsischen Hochschulkonsens
Die Universitätsleitung und der Senat der TU Dresden haben sich in ihren heutigen Sitzungen mit dem Sächsischen Hochschulkonsens befasst. In der Senatssitzung wurden Probleme des Hochschulkonsenses und der damit verbundenen Neustrukturierung des Hochschulsystems insgesamt diskutiert.
Der Senat hat die Universitätsleitung aufgefordert, die Konsequenzen aus dem geplanten Hochschulkonsens darzustellen. Dies wird in einer Sondersitzung am kommenden Mittwoch geschehen, zu der auch Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer eingeladen werden soll.
Senat und Universitätsleitung der TUD fordern, dass der geplante Personalabbau auf der Basis von Strukturentscheidungen durchgeführt wird. Das heißt, Stellen sollen nicht proportional zu den aktuellen Stellenplänen gekürzt werden, sondern auf der Grundlage von Strukturentscheidungen, welche die Leistungen und Belastungen der einzelnen Hochschulen berücksichtigen.
Die TU Dresden bedauert, dass in jüngster Zeit durch Medienberichte eine der Sache unangemessene Schärfe in die Debatte gekommen ist.
Der Kanzler der TUD, Alfred Post, erklärte ergänzend, die Behauptung einer Tageszeitung, der Entwurf zum Hochschulkonsens sei gescheitert, sei unhaltbar. Solange die Verhandlungen zwischen den Hochschulen und dem SMWK nicht abgeschlossen sind, kann keine Aussage und schon gar keine endgültige Entscheidung getroffen werden. Zur Zeit erwarte man einen neuen Vertragsentwurf des SMWK.
Informationen: Kim-Astrid Magister, Telefon (03 51) 4 63 - 3 30 37