Nur fehlende Studienleistungen führen zur Exmatrikulation!
Gegendarstellung zur Pressemitteilung des AStA der TFH vom 9.1.2002
"Exmatrikulationswelle überrollt Technische Fachhochschule Berlin", so der Titel einer Pressenotiz des AStA der TFH, in der es heißt, rund 680 Studierende hätten rückwirkend die Mitteilung über ihre Exmatrikulation erhalten.
Diese Behauptung ist falsch. Fakt ist, dass die o.g. TFH-Studierenden
- unter Zugrundelegung der Prüfungsordnung - eine Einladung zur Anhörung erhalten haben. Anhörungen und die möglichen Exmatrikulationen sind gängige Praxis seit vielen Jahren. Zusätzlich bietet die Studiendokumentation den Studierenden einen Service zur Information über den ihnen ohnehin bekannten Studienstand an:
Die übergreifende Prüfung der Studienleistungen konnte an der TFH allerdings drei Semester lang aufgrund von Problemen bei der Umstellung der Daten zur Jahrtausendwende und der notwendigen Installation einer komplett neuen Hard- und Software nicht erfolgen. Darüber wurde der AStA durch das Präsidium informiert. Ebenso führten Unstimmigkeiten, die sich bei der Anrechnung aus alten und neuen Studienplänen ergaben, zu Verzögerungen. Nichts aufregend Neues also, sondern Abarbeitung von Liegengebliebenem.
Und obendrein: Von Exmatrikulation kann keine Rede sein. Erfahrungsgemäß wird der größte Teil der eingeladenen Studierenden akzeptable Gründe vorweisen, durch die die Maßnahme abgewendet wird. Fast alle werden weiterstudieren wie zuvor.
Völlig abwegig ist die in diesem Zusammenhang durch den AStA hergestellte Verknüpfung mit der Rasterfahndung. Eine Exmatrikulation ist unabhängig von Staats- und Religionszugehörigkeit.
Bedauerlich ist es daher, dass einzelne Mitglieder des AStAs sich nicht mit dem Präsidium der TFH in Verbindung setzten, um diese Gerüchte zu überprüfen, bevor sie verbreitet wurden.
Die polemische und sachlich unrichtige Darstellung des AStAs ist ein Affront gegen die gesamte Hochschule.