TU Dresden legt neuen Kompromissvorschlag für Hochschulkonsens vor
Die TU Dresden hat dem Sächsischen Wissenschaftsministerium gestern einen weiterführenden Vorschlag zur strukturverträglichen Gestaltung des Stellenabbaus übermittelt, der Bestandteil des angestrebten Hochschulkonsenses werden könnte. Dabei wird versucht, die unterschiedlichen Haltungen der sächsischen Hochschulen in diesem Punkt auf faire Weise zusammenzuführen. Ziel des Vorschlages ist es, die Auswirkungen der Kürzungen auf Lehre und Forschung auf ein Minimum zu begrenzen.
Der Vorschlag geht davon aus, dass zunächst Stelleneinsparungen durch eine landesweite Optimierung zentraler Dienstleistungen und Verwaltungen erfolgen. Das diesbezügliche Sparvolumen wird auf ca. 140 Stellen geschätzt. Die verbleibende Abbauverpflichtung von danach ca. 570 Stellen soll auf Grund eines landesweiten Strukturplanes realisiert werden. Der Planungsspielraum wird dabei durch eine Ober- und Untergrenze der von den Hochschulen abzubauenden Stellen bestimmt. Die Ober- und Untergrenzen werden proportional zum jetzigen Stellenbestand jeder einzelnen Hochschule ermittelt.
Weiterhin schlägt die TU Dresden vor, die angestrebten Innovationen bereits in den landesweiten Strukturplan und die Strukturpläne der einzelnen Hochschulen zu integrieren. Dadurch wird eine möglichst schnelle Realisierung neuer innovativer Studienangebote und Forschungsprojekte gesichert.
Die TU Dresden hofft, dass mit diesem Vorschlag die strittige Frage des Stellenabbaus einer Lösung zugeführt wird und die Diskussion sich der noch völlig ungelösten Finanzproblematik des Hochschulkonsens zuwenden kann.
Informationen: Pressestelle, Tel. (03 51) 4 63-3 23 98