Muslimische Gemeinschaften und deutsches Recht
Mit der Rolle muslimischer Gemeinschaften im deutschen Recht beschäftigt sich eine Tagung am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster am 11. April. Das Thema ist nach Ansicht von Institutsdirektor und Tagungsgleiter Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von zentraler Bedeutung für das Verhältnis von Islam und deutschem Recht und nicht ohne Probleme.
Beim rituellen Schächten, über das am 15. Januar das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, bei der Einführung islamischen Religionsunterrichts, beim Bau von Moscheen, beim islamischen Bestatten, bei der Seelsorge in der Bundeswehr, in Krankenhäusern oder Gefängnissen, immer spielt die Frage eine zentrale Rolle, welche islamische Organisationen in Deutschland als Religionsgemeinschaft anzusehen und gegebenenfalls zu beteiligen sind.
Die Frage ist nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Prof. Oebbecke zum einen schwierig, "weil der Islam keine Kirchenstruktur besitzt, wie wir sie aus dem Christentum kennen". Der Muslim müsse aus religiösen Gründen nicht Mitglied einer Organisation sein. Zum anderen seien diese Fragen für das deutsche Recht neu: "Das Aufkommen einer nach der Anzahl der Gläubigen bedeutsamen neuen Religion ist ein Vorgang, der ohne Vorbild ist".
Die Tagung am Donnerstag in Münster im Hörsaal R1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die von der Fritz-Thyssen-Stiftung unterstützt wird, wendet sich an die muslimischen Organisationen sowie an Rechtswissenschaftler, Islamwissenschaftler, Gerichte, Behörden und Ministerien.
Weitere Informationen:
http://www.uni-muenster.de/Jura/Welcome-d.html