Zielvereinbarung mit MSWF in trockenen Tüchern
Bochum, 22.04.02
"Klein ist fein und ich erlebe die Fachhochschule Bochum -die kleinste staatliche Fachhochschule NRW's - als regionales Kraftwerk in der Hochschullandschaft!" Mit diesen Worten unterzeichnete am 22. April Staatssekretär Hartmut Krebs aus dem Wissenschaftsministerium Düsseldorf und Rektor Prof. Reiner Dudziak die Verträge für die Zielvereinbarungen der FH Bochum für eine Laufzeit von drei Jahren.
Zielvereinbarungen zwischen Bundesland und Hochschulen sind ein modernes, aber keineswegs neues Instrument. Im Kern geht es darum, einen Konsens zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft - die immerhin die staatlichen Hochschulen finanziert - und den Hochschulen - die sich auf die Freiheit von Lehre und Forschung berufen-, mit einer neuen Kommunikationskultur zu finden.
Was sind die wesentlichen Vereinbarungen, die Rektor und Staatssekretär für ihre beiden Häuser in der Zielvereinbarung mit einer Laufzeit bis Dezember 2004 getroffen haben?
Die FH Bochum verpflichtet sich in ihrem Profil zur Innovation, Interdisziplinarität und Internationalität mit dem fachlichen Fokus auf Planung, Entwicklung und Management. Sie bekennt sich explizit zur aktiven Verantwortung für die Studierenden und zur Orientierung am Gleichstellungsauftrag.
Die FH modernisiert ihr Studienangebot mit mindestens einem weiteren Studiengang der angewandten Informatik, einem weiteren binationalen Studienangebot, weiteren Bachelor-Studiengängen in Architektur, Information and Automation, Mechanical Engineering, Mechatronics und - hinsichtlich des Renomeés besonders wichtig - mit Master-Studiengängen in Architektur und Mechatronik.
Der Fachbereich Wirtschaft erhielt bereits vor der Zielvereinbarung die Genehmigung für seinen Master.
Die FH Bochum bleibt zugleich in den Fächern, in denen es sich nach Expertenmeinung bewährt hat, beim klassischen Diplom als Studienziel. Das gilt vor allem für die Fachbereiche Bauingenieur- sowie Vermessungswesen und Geoinformatik.
Sie verpflichtet sich, ihr Drittmittelvolumen für Forschung & Entwicklung in den Fachbereichen in drei Jahren um 20% zu steigern.
Im Bereich Haushaltsmanagement und Kostenrechnung wird sie eine hochschulangemessene Bilanzstruktur im Hinblick auf interne und externe Ressourcentransparenz entwickeln, die den landesweiten Disput zwischen Ministerium und Hochschulen um die Kostenrechnung in NRW beilegen soll.
Das MSWF stellt im Gegenzug Mittel in der Größenordnung von 650.000 Euro für die Laufzeit der Zielvereinbarung bereit. Das entspricht ungefähr der Summe die die FH bereits im letzten Jahr aus dem so genannten Innovationsfond erhalten hat, der sich aus landesweiten Einsparungen an den NRW-Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts finanziert.
Das MSWF verzichtet weiterhin auf eine eigene Genehmigung der in die Zielvereinbarung aufgenommenen Bachelor- und Masterstudiengänge, weil diese von unabhängigen und anerkannten Akkreditierungsagenturen auf Herz und Nieren geprüft werden.
Die finanzielle Ausstattung der Zielvereinbarung durch das MSWF zeigt, dass sich die Zeiten ändern: Was gestern noch "umsonst" war - die Fachhochschul-Anteile aus dem Innovationsfond -, muss heute mit konkreten Versprechen auf Gegenleistung erworben werden. Im nächsten Zielvereinbarungsdurchgang ab 2005 werden wahrscheinlich auch (finanzielle) Sanktionen eine Rolle spielen. Die Hochschulleitung nutzt die Zeit, die Zielvereinbarungen als ein internes Steuerungsinstrument zu etablieren, das sowohl die von außen kommenden Ansprüche als auch die unabdingbaren Freiräume der Wissenschaftler angemessen berücksichtigt und so einen wichtigen Beitrag leistet, die Hochschule im sich verschärfenden Wettbewerb um knappe Mittel zukunftsorientiert zu positionieren.