Behler: Lehrerausbildung in NRW künftig mit stärkerem Praxis- und Berufsbezug
Düsseldorf, 27. Juni 2002. "Mit der Verabschiedung des neuen Lehrerausbildungs-gesetzes heute im Landtag ist die Grundlage für eine entscheidende Verbesserung der Lehrerausbildung mit einem höheren Praxis- und Berufsbezug gelegt worden." Mit diesen Worten kommentierte die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Gabriele Behler die Entscheidung des Parlaments, die Ausbildung von Lehrerinnen und Leh-rern in NRW auf eine neue Grundlage zu stellen. So werden die bisherigen Stufenlehrämter Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II durch Lehrämter mit einem deutlicheren Schulformbezug abgelöst.
Vom Wintersemester 2003/2004 an werden Lehrerinnen und Lehrer in NRW in vier Bereichen ausgebildet:
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt für Sonderpädagogik.
Bei dem übergreifenden GHR-Lehramt ist eine Schwerpunktsetzung für die einzelnen Schulformen vorgesehen. Durch die Reform soll eine stärkere Fachlichkeit der Grundschullehrer-Ausbildung ermöglicht werden - mit einer über die Grundschule hinausgehenden Perspektive.
Verbindlich ist für die Grundschullehrer eine Ausbildung in Deutsch, in Mathematik und in einer weiteren Fachrichtung. Für den anderen Schwerpunkt dieses Lehramtes sind zwei Fächer vorgesehen sowie ein didaktisches Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik.
Das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium wird für alle Lehrämter in seinen Inhalten stärker als bisher auf die Berufswelt der Lehrerinnen und Lehrer ausgerichtet. Darüber hinaus wird durch die Lehramtsprüfungsordnung die Praxisorientierung der Ausbildung deutlich erhöht - von bisher rund sechs Wochen auf mindestens 14 Wochen -, so dass der oft beklagte "Praxisschock" künftig der Vergangenheit angehören dürfte. Ein erstes Orientierungspraktikum soll möglichst in den ersten zwei Semestern erfolgen.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz enthält eine Öffnungsklausel, mit der gleichzeitig die Grundlage für Modellversuche geschaffen wird, durch die der Weg ins Lehramt auch über konsekutive Studiengänge erprobt werden soll. Die Universitäten in Bielefeld und Bochum werden im kommenden Wintersemester mit entsprechenden Modellversuchen beginnen.