Keine Diskriminierung der Fachhochschulen
Konferenz Hessischer Fachhochschulpräsidenten wendet sich gegen geplante Benachteiligung der Master-Absolventen von Fachhochschulen im öffentlichen Dienst
In einer Pressekonferenz, die am Dienstag in den Räumen der Fachhochschule Frankfurt stattfand, setzte sich die Konferenz Hessischer Fachhochschulpräsidenten (KHF) mit Nachdruck dafür ein, dass die an den Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüsse mit den Master-Abschlüssen der Universitäten gleichgestellt werden.
Die Beschlüsse der Konferenz der Innenminister und der Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland sehen eine Benachteiligung für Fachhochschulabsolventen mit Master-Abschluss beim Zugang zum höheren Dienst vor. Absolventen eines Masterstudiengangs an Universitäten steht automatisch die Laufbahn des höheren Dienstes offen; für Studenten, die den gleichen akademischen Grad an einer Fachhochschule erwerben, soll das nicht gelten. In einem gesonderten Akkreditierungsverfahren soll geprüft werden, ob der jeweilige Studiengang den Zugang zum höheren Dienst eröffnet. Darüber hinaus sollen die von den Ländern in die Akkreditierungskommissionen entsandten Vertreter der Dienstrechtsseite nach den Vorstellungen der Kultusministerkonferenz und der Innenministerkonferenz dazu ihr Veto einlegen können. Lediglich sechs Bundesländer - Hessen allerdings nicht - erklärten, dass sie auf ein Vetorecht verzichten.
"Ich erwarte ein deutliches Signal der hessischen Landesregierung, dass diese geplante Diskriminierung der Fachhochschulen unterbleibt", sagte der Vorsitzende der KHF und Präsident der Fachhochschule Fulda, Prof. Dr. Roland Schopf. "Masterabschlüsse müssen den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, egal, ob sie an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurden." Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, so Schopf, den Zugang zum höheren Dienst für Master-Absolventen von Fachhochschulen an die Voraussetzung spezieller Anerkennungsverfahren zu binden. Außerdem laufe dies dem erklärten Ziel zuwider, eine Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse im gestuften Bachelor-/Master-Modell innerhalb der Europäischen Union anzustreben und widerspreche dem Geist der Bologna-Erklärung von 1999 der europäischen Bildungsminister, die das Ziel eines europäischen Hochschulraumes postulierte. Schopf verwies zudem auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. April 2000, die sich eindeutig zur Gleichwertigkeit von Masterabschlüssen bekannt habe.