Bundestag beschließt Gebührenfreiheit für Erststudium
Bulmahn: "Deutschland ist wieder international attraktiver Hochschulstandort"
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn sieht mit dem positiven Beschluss des Deutschen Bundestages zum Hochschulrahmengesetz (HRG) die Chancengleichheit der Studierenden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten gesichert und verbessert. Die Parlamentarier wiesen am heutigen Donnerstag den Einspruch des Bundesrates gegen das 6. HRG-Änderungsgesetz zurück. Bulmahn kritisierte in diesem Zusammenhang die Blockadepolitik der unionsgeführten Länder im Bundesrat: "Ich habe kein Verständnis für kleinliches Kompetenzgerangel, das Vertrauen verspielt und dazu führt, dass wir international den Anschluss verpassen. Unsere Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft hängt entscheidend vom Wissen der jungen Generation ab."
Das Gesetz schreibt die Gebührenfreiheit für das Erststudium grundsätzlich fest. Mit der Gebührenfreiheit sichere die Bundesregierung die durch die Reform der Ausbildungsförderung (BAföG) vom März 2001 hergestellte Chancengleichheit beim Zugang zur Hochschulausbildung ab, sagte Bulmahn. Zudem verankere die Änderung des HRG die international ausgerichteten Bachelor- und Masterstudiengänge als Angebot deutscher Hochschulen. "Die Bundesregierung hat den Hochschulstandort Deutschland für Wissenschaftler wie für Studierende wieder attraktiv und international wettbewerbsfähig gemacht", unterstrich Bulmahn.
Der Gesetzesbeschluss sieht außerdem in allen Bundesländern verbindlich Verfasste Studierendenschaften vor und legt deren Aufgabenbereich genauer als bisher fest. Zudem wurde als Ergänzung zum 5. HRG-Änderungsgesetz eine Klarstellung der Übergangsbestimmung zum Zeitvertragsrecht für den wissenschaftlichen Nachwuchs aufgenommen.