Rasterfahndung: Ersuchen erfüllt
Rechtliche Lage lässt keinen Spielraum / Nähere Informationen unter www.uni-frankfurt.de/rasterfg.html / Religionszugehörigkeit kein Kriterium / Hinweis auf individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten
Die Universität Frankfurt ist dem Amtshilfeersuchen des Landeskriminalamtes (LKA) vom 27. September 2002 nachgekommen und hat die im Rahmen der Rasterfahndung angeforderten Daten von Studierenden übermittelt.
Betroffen sind ausschließlich männliche Studierende eines bestimmten Altersspektrums, die in einem bestimmten Zeitraum in technischen und/oder naturwissenschaftlichen Studiengängen eingeschrieben waren oder sind und die Staatsangehörigkeit bestimmter Länder besitzen. Die Religionszugehörigkeit ist dagegen kein Übermittlungskriterium; die Universität verfügt im übrigen auch gar nicht über diese Informationen. Nähere Informationen sind im Internet unter www.uni-frankfurt.de/rasterfg.html abzurufen.
Kanzler Dr. Wolfgang Busch machte deutlich, dass es für die Universität nach einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung keinen Spielraum gegeben habe und man das Ersuchen habe erfüllen müssen. Für die Recht- und Zweckmäßigkeit der Rasterfahndung trage - wie auch der Hessische Datenschutzbeauftragte festgestellt hat - das LKA die volle Verantwortung. Dies betreffe vor allem die Anwendung des § 26 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Potenziell Betroffene besäßen die Möglichkeit, gegen die Maßnahme des LKA Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu erlangen.
Busch machte - wie bereits nach der ersten Anfrage im Nachgang zu den Ereignissen des 11. September 2001 - kein Hehl daraus, dass er die Rasterfahndung für wenig geeignet und hilfreich hält, die damit angestrebten Ziele zu erreichen. Es sei außerordentlich bedauerlich, dass erneut Studierende ins Visier der Fahnder genommen würden. Die Universität Frankfurt gehört mit knapp 7.200 ausländischen Studierenden bundesweit zu den Hochschulen mit dem höchsten Ausländeranteil. Aktionen wie diese seien nicht dazu angetan, den Ruf der deutschen Universitäten insgesamt und der Universität Frankfurt im besonderen als weltoffene, internationale Hochschulen zu festigen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den anderen hessischen Universitäten.
Kontakt: Dr. Wolfgang Busch, Kanzler der Universität Frankfurt; Tel.: 798-22242
Weitere Informationen:
http://www.uni-frankfurt.de/rasterfg.html