Tabu im Verfassungsstaat
Bonner Staatsrechtler hält am 11. Februar öffentlichen Vortrag an der Universität Jena
Jena (07.02.03) Mit Prof. Dr. Dr. h. c. Josef Isensee (65) war in diesem Wintersemester ein herausragender Staatsrechtslehrer als Gastprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig. Der Bonner Rechtswissenschaftler wird zum Abschluss seiner Jenaer Zeit einen öffentlichen Vortrag mit anschließender Diskussion halten. Prof. Isensee spricht am 11. Februar ab 19.15 Uhr im Hörsaal 4 des Neuen Campus (Carl-Zeiß-Str. 3) über das "Tabu im Verfassungsstaat".
"Das Thema stößt in Neuland der Staats- und Verfassungstheorie vor", ist Isensee überzeugt. Das Tabu definiert er als ein außerrechtliches, nicht rational begründbares Verbot, an einer Sache zu rühren, die Furcht und Neugier auslöst. Bei einem Verstoß droht Ächtung und Verstoßung aus der Gemeinschaft. "Die Aufklärung kämpft gegen traditionelle Tabus, doch sie führt neue ein, um ihre Errungenschaften zu sichern", so Isensee. Die Meinungs-, Medien- und Wissenschaftsfreiheit, die der Verfassungsstaat gewährleistet, brauchen kein staatlich gesichertes Tabu zu achten. Doch auf dem Boden dieser Freiheiten bilden sich, von unten her, gesellschaftliche Tabus. Daher wird Isensees Vortrag immer wieder um eine zentrale Frage kreisen: Sind Tabus unvermeidlich?