HRK-Plenum zum ZVS-Auswahlverfahren:
Eine vorrangige Auswahl durch die Hochschulen ist unverzichtbar!
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich auf seiner Sitzung am 17./18. Februar 2003 mit den der Kultusministerkonferenz (KMK) für Anfang März zur Entscheidung vorliegenden zwei Vorschlägen für eine Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen befasst und ein eindeutiges Votum für die vor allem von Baden-Württemberg vorgeschlagene Lösung abgegeben. Diese sieht vor, dass im Rahmen einer Experimentierklausel zunächst mindestens 50 Prozent der Studienplätze außerhalb des ZVS-Verfahrens durch eigene Auswahlverfahren der Hochschulen nach Maßgabe des Landesrechts vergeben werden können.
HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried erläuterte dazu am 19. Februar vor der Presse in Berlin: "Die langjährige Überzeugungsarbeit der HRK trägt nun Früchte und die Rolle der Hochschulen wird - wie von der HRK gefordert - nach diesem Modell bei der Zulassung zum Studium gestärkt. Natürlich brauchen wir bis auf weiteres eine zentrale Registrierstelle, um das Zulassungsverfahren technisch zu unterstützen. Diese muss jedoch als Servicestelle für die Hochschulen wirken."
Das zweite der KMK vorliegende Modell aus Nordrhein-Westfalen sieht eine Hochschulauswahlquote von 25 Prozent zweitrangig hinter einer "Abiturbestenquote" von 25 Prozent vor; überwiegend bliebe es bei der schematischen Zulassung durch die ZVS. HRK-Präsident Landfried: "Hochschulauswahl stärkt die Motivation beim Studium und indirekt die Qualität von Vorbereitung und Fächerwahl beim Abitur. Daher brauchen wir die von Baden-Württemberg vorgeschlagene Experimentierklausel."