RKI erteilt dritte Forschungsgenehmigung zu Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen
Am 12. März 2003 hat das Robert Koch-Institut eine dritte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt. Sie ergeht an den Wissenschaftler Privatdozent Dr. Wolfgang-Michael Franz, Klinikum der Universität München. Das genehmigte Forschungsvorhaben hat die In-vitro-Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in Herzmuskelzellen (Kardiomyozyten), deren selektive Aufreinigung und Anreicherung sowie die anschließende funktionelle Charakterisierung zum Ziel. Nach der Charakterisierung sollen die aufgereinigten Herzmuskelzellen zur Funktionsüberprüfung in ein Herzinfarktmodell immundefizienter Mäuse transplantiert werden.
Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des RKI einsehbar unter
www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.HTM
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen-Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein.
Die ZES hat das Forschungsvorhaben von Wolfgang-Michael Franz positiv beurteilt und ebenso die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die dieses genehmigte Vorhaben fördert.
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