Kündigungsschutz - Was regeln die Tarifverträge?
Die tariflichen Kündigungsschutzbestimmungen stellen kein "Einstellungsrisiko" für die Betriebe dar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Düsseldorf vorgelegt hat.
Die tariflichen Kündigungsfristen, die den gesetzlichen Regelungen vorgehen, sind in der Regel gestaffelt und richten sich nach der Dauer der anzurechnen-den Betriebszugehörigkeit und/oder nach dem Lebensalter. In einigen Tarifbereichen besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Hier ist die "ordentliche Kündigung" nach einer sehr langen Betriebszugehörigkeit entweder gar nicht oder nur mit deutlich längeren Fristen möglich. Insgesamt weisen die tariflichen Regelungen zum Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses zwar einen starken Altersbezug auf. Doch zumeist wird neben dem Lebensalter auch die betriebliche Beschäftigungsdauer als Kriterium für die Kündigungsbestimmungen herangezogen. Wenn z.B. eine Bank einen 50-Jährigen einstellt, erreicht dieser nach den Tarifbestimmungen erst mit 60 Jahren den besonderen Kündigungsschutz. "Für die Betriebe besteht deshalb kein 'Einstellungsrisiko' nur aufgrund des Alters der Beschäftigten", sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck.
Durch die bestehenden Regelungen werden vor allem Beschäftigte mit einer langen Betriebszugehörigkeit begünstigt. Tendenziell wird also Stammbelegschaften ein besserer Kündigungsschutz gewährt, während Beschäftigte mit einer größeren betrieblichen Mobilität oder mit häufigerer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, wie z.B. Frauen, einen schwächeren Schutz genießen. Eine Überarbeitung der Tarifbestimmungen sollte nach Auffassung des WSI-Tarifexperten vor allem an diesen Defiziten ansetzen. "Ein Abbau der Kündigungsschutzbestimmungen vergrößert dagegen das Arbeitslosigkeitsrisiko, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen."
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