Wissenschaftsministerium stellt Hochschulen über zwei Millionen Euro zu Forschungszwecken bereit
Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft hat den nordrhein-westfälischen Hochschulen 2.069.230 Euro für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Die Mittel, Ausgabenreste aus Strukturhilfemaßnahmen, erhalten die Hochschulen zweckgebunden zur Beschaffung von Geräten. "Die Förderung geht im Wesentlichen in die Grundausstattung für Sonderforschungsbereiche und steigert die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen," betonte Kraft heute in Düsseldorf.
Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt:
RWTH Aachen 187.570 Euro
Universität Bochum 183.500 Euro
Universität Bonn 110.000 Euro
Universität Dortmund 82.718 Euro
Universität Düsseldorf 65.000 Euro
Universität Duisburg-Essen 376.782 Euro
Universität Köln 490.000 Euro
DSHS Köln 20.000 Euro
Universität Münster 327.500 Euro
Universität Paderborn 200.410 Euro
FH Südwestfalen 25.750 Euro
Seit 1999 sind damit Reste aus Strukturhilfemitteln in Höhe von insgesamt rund 64 Millionen Euro für Forschungszwecke in Nordrhein-Westfalens eingesetzt worden. Die Ausgabereste stammen u.a. aus Infrastrukturmaßnahmen, die der Bund in strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens finanziert hat. Das Land hat sich frühzeitig entschlossen, durch den Einsatz dieser Mittel die besondere Bedeutung der Forschung für den Standort NRW zu unterstreichen.