BLK PM 12/2003, Gleichstellung v. Frauen u. Männern in öffentl. Forschungseinr. beschlossen
PM 12/ 2003
BLK beschließt Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen
Heute hat die BLK die Umsetzung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes von Frauen und Männern in den gemeinsam geförderten Forschungseinrichtungen beschlossen. Der Beschluss zielt auf die Einführung gleichstellungsfördernder Personalmaßnahmen ab und dient so der Beseitigung bestehender sowie der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts.
Die für die Forschungseinrichtungen verbindlichen Grundsätze, sollen Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes bei der Personalgewinnung - bei Bewerbungsgesprächen und Auswahlentscheidungen - verhindern. Sie regeln die Wahl von Gleichstellungsbeauftragten, deren Rechtsstellung und bieten Lösungswege für Konfliktfälle an.
Darüber hinaus zielen die Regelungen auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Bund und Länder wollen bei der institutionellen Förderung von Forschungseinrichtungen sicherstellen, dass die in dem Katalog niedergelegten Grundsätze umgesetzt werden.
Weitere Informationen:
http://www.blk-bonn.de