UKE betont Patientenrechte
Als erstes Krankenhaus in Deutschland hat das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die Rechte der Patienten in sein Qualitätssicherungs-System aufgenommen. Die Ende März vom Bundesjustizministerium und Bundesgesundheitsministerium vorgestellte Patientencharta "Patientenrechte in Deutschland" ist nach einem Beschluss des UKE-Vorstands nun Bestandteil des Qualitätssicherungs-Handbuchs des UKE.
Damit wird das geltende Recht zur Stärkung der Patientenrechte leichter zugänglich und im alltäglichen Handeln verankert. Die Entscheidung unterstreicht das große Gewicht, das der Vorstand des UKE dem Thema beimisst.
Die Patientencharta "Patientenrechte in Deutschland" soll Patienten und Ärzten als Leitfaden durch das Dickicht der Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheide zu diesem Thema dienen. Sie klärt in verständlicher Sprache über Rechte und Pflichten im Rahmen einer medizinischen Behandlung auf und enthält außerdem Hinweise für den Fall einer fehlerhaften Behandlung. Ziel ist es, die Patienten besser zu informieren, damit sie in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen und so Mitverantwortung im Behandlungsprozess übernehmen können.
Thematisiert werden unter anderem die Rechte, Pflichten und Beschränkungen hinsichtlich
- der Arzt- und Krankenhauswahl
- der Qualität, der Art und des Umfangs der medizinischen Behandlung
- einer Patientenverfügung
- Aufklärung und Information
- der Dokumentation der Behandlung
- der Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen
- des Daten- und Persönlichkeitsschutzes
- eines Schadensfalles durch unzureichende Aufklärung, Fehldiagnosen, Behandlungsfehler oder mangelhafte Arzneimittel oder Medizinprodukte
- der Mitwirkung an medizinischer Forschung oder Lehre.
Die im Auftrag der beiden Bundesministerien erstellte Broschüre "Patientenrechte in Deutschland" kann unentgeltlich unter Tel. 0180/515151-0 angefordert oder im Internet unter www.g-k-v.com abgerufen werden.