Neuerscheinung: Schutz von Urheber und Marke aus rechtshistorischer Perspektive
Der Saarbrücker Rechtshistoriker Prof. Dr. Elmar Wadle hat seine Forschungen zum geistigen Eigentum in der europäischen Geschichte fortgeführt und legt nun seine Ergebnisse vor. Sie können nachgelesen werden in der Neuerscheinung "Geistiges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte II" (München 2003, Verlag C.H. Beck, 429 Seiten, ISBN 3-406-49802-7; 79 Euro).
Die Ursprünge des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrechte sind seit Jahren ein Hauptthema der Forschungen des rechtshistorischen Lehrstuhls der Saar-Uni von Professor Dr. Elmar Wadle. 1996 legte der Wissenschaftler bereits eine erste Sammlung von Beiträgen zum Themenfeld "Geistiges Eigentum" vor, die nun in einem zweiten Band fortgeführt werden ("Geisti-ges Eigentum. Bausteine zur Rechtsgeschichte II", Verlag C.H. Beck 2003).
Prof. Wadle betrachtet darin die Entwicklungsschritte des geistigen Eigentums in Frankreich ausgehend von der deutschen Rechtsgeschichte des 19. Jahrhundert. Diese enge Verzahnung mit dem Recht unseres Nachbarlandes gehört zur Tradition der Forschungen des Rechtshistorikers, die er auch seinem Buch "Französisches Recht in Deutschland" zugrunde gelegt hatte (Annales Universitatis Saraviensis 2002, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Abteilung, Bd. 132). Anhand der Darstellung von Problemen des grenzüberschreitenden Schutzes des geistigen Eigentums gelingt es ihm, eine sehr beachtenswerte Geschichte des Urheberrechts in Europa zu skizzieren. Der Band gliedert sich in die Teile Urheberschutz durch Privileg und durch Gesetz, Markenschutz sowie Schutz gegen unlauteren Wettbewerb.
Erst dem Deutschen Bund gelang es Mitte des 19. Jahrhunderts, die Urheber geistiger Werke per Gesetz zu schützen. Den langen und hindernisreichen Weg, den die deutschen Länder gingen, zeichnet Prof. Wadle am Beispiel der Länder Preußen und Württemberg nach - und lässt dabei auch den Schutz der Werke der deutschen Dichter Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller nicht außer Acht. Dem Leser wird deutlich, wie eng Urheberschutz und allgemeines Persönlichkeitsrecht miteinander verbunden sind: So erbringt Prof Wadle unter anderem den Nachweis dafür, dass das rheinisch-französische Deliktsrecht sehr deutlich die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum unlauteren Wettbewerb bestimmte. Wie sehr geltendes Recht und Rechtsgeschichte aufeinander angewiesen sind beziehungsweise aufeinander aufbauen, illustriert schließlich noch ein Beitrag zur Entwicklung des Markenrechts vom beginnenden 19. Jahrhundert bis heute.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an:
Prof. Dr. Elmar Wadle (Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürger-liches Recht),
Tel.: (0681) 302-2113,
Fax: (0681) 302-4619,
E-Mail: e.wadle@rz.uni-sb.de
oder
Dr. Thomas Gergen,
Tel.: (0681) 302-4334,
E-Mail: t.gergen@mx.uni-saarland.de