Landesrektorenkonferenz nimmt Beratungen über Hochschulvertrag auf
Die Landesrektorenkonferenz (LRK) ist heute (11.4.03) zu ihrer ersten Beratung über die Empfehlungen der Expertenkommission unter Leitung von Prof. Erichsen zusammengekommen. Die Rektorate sehen die Verpflichtung, die vorgenommenen Strukturempfehlungen sorgfältig und unvoreingenommen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit, ihrer Umsetzbarkeit und ihrer inhaltlichen und ökonomischen Stimmigkeit zu prüfen.
Die LRK äußert sich nicht zu standort- und hochschulbezogenen Empfehlungen, die in den Hochschulen diskutiert und letztendlich durch das Landesparlament verabschiedet werden müssen. Die LRK ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat aus diesem Grund zügig die Beratung über einen Vertrag zwischen Hochschulen und Land aufgenommen.
Ausgangspunkt der LRK bei der Einsetzung der Kommission war insbesondere die Erfordernis, die Planbarkeit der Hochschulentwicklung wieder herzustellen und die Unterfinanzierung der Hochschulen auszugleichen. Der Kommissionsbericht gibt hierfür zwei zentrale Empfehlungen, die in den Hochschulvertrag aufgenommen werden müssen:
- preis- und tarifbedingte Kostensteigerung müssen über fünf Jahre den Hochschulen in voller Höhe erstattet werden,
- die durch die Strukturveränderungen freigesetzten Finanzmittel müssen im Hochschulsystem verbleiben und zur Linderung der Unterfinanzierung der Hochschulen verwendet werden.
Die LRK bleibt besorgt, ob die angedachten Maßnahmen für die Konsolidierung des Hochschulsystems in Schleswig-Holstein ausreichen werden und hofft auf konstruktive Beratungen mit dem Land.