Minister Frankenberg: Verbot von Studiengebühren ist verfassungswidrig
Der Ministerrat hat beschlossen, dass Baden-Württemberg beim Bundesverfas-sungsgericht gegen das Verbot von Studiengebühren und die zwangsweise Einfüh-rung verfasster Studierendenschaften klagen wird. "Die Klageschrift gegen diese im August 2002 in Kraft getretene Novelle des Hochschulrahmengesetzes ist erstellt und wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den Ländern Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt eingereicht", erklärte Wissenschaftsminis-ter Prof. Dr. Peter Frankenberg im Anschluss an die Kabinettssitzung am 6. Mai in Stuttgart.
"Die Klageschrift basiert auf zwei Punkten: der fehlenden Gesetzgebungskompe-tenz des Bundes für hochschulpolitische Fragen dieser Art und der fehlenden Zu-stimmung des Bundesrates", erläuterte Frankenberg. "Da der Bundesrat dem Ge-setz nicht zugestimmt hat, ist das Gesetz nicht wirksam zustande gekommen und damit im Ganzen nichtig."
Die Klageschrift hat Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, im Auftrag der antragstellenden Länder erstellt. "Bei einem Treffen der an der Klage beteiligten Länder in Stuttgart konnten wir vollständigen Konsens über den Inhalt der Klage-schrift erreichen", sagte Frankenberg. Nach der Schlussredaktion soll die Klage-schrift Mitte Mai