Geschmacksmusterrecht schützt das industrielle Design: Dietmar Aigner zeigt neue Entwicklungen
Das sogenannte Geschmacksmustergesetz, in seiner ursprünglichen Fassung von 1876 zum Schutz der Gestaltungen von Spitzenklöpplerinnen eingeführt, dient heute im Wesentlichen dem Schutz industriellen Designs in praktisch allen Erscheinungsformen. Dabei unterliegen die Details des Geschmacksmusterschutzes und seiner Grenzen der näheren Bestimmung durch die sich ständig fortentwickelnde Rechtssprechung. Die Einführung des EU-Geschmacksmusters zu Beginn dieses Jahres wie auch der bereits vorliegende Entwurf eines neuen deutschen Geschmacksmustergesetzes in Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben werfen zum Teil neue Fragen auf.
Wir möchten Sie zu einem Vortrag über die neuen Entwicklungen einladen. Der Fachvortrag findet am:
Dienstag, den 24. Juni um 15.30 Uhr
im Raum THC
(T-Gebäude in der Tiefenbronner Str. 66)
statt.
Herr Rechtsanwalt Aigner wird in seinem Vortrag auf ausgewählte Fragen des Geschmacksmusterrechts anhand einer Vielzahl von Beispielen aus seiner rechtsanwaltlichen Praxis eingehen:
- Welche Gestaltungen können mit dem Geschmacksmuster geschützt werden?
- Besonderheiten des Anmeldeverfahrens;
- Voraussetzungen für den Schutz eines Designs;
- der Schutz von Teilen hinterlegter Muster und Modelle;
- welchen Abstand müssen andere Produkte von einem Geschmacksmuster einhalten?
- Aktuelle Entwicklungen zum Schadenersatzanspruch im Falle einer Geschmacksmusterverletzung;
- Unterschiede zwischen Geschmacksmusterschutz und der dreidimensionalen Marke.
Rechtsanwalt Dietmar Aigner folgt damit einer Einladung von Herrn Professor Dr. Reuthal, Professor für Wirtschaftsprivatrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht an der Hochschule in Pforzheim. Rechtsanwalt Aigner, Jahrgang 1959, ist Partner der Sozietät Patzina Rechtsanwälte, die vom JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien zur Kanzlei des Jahres 2002/2003 im Bereich des Geschmacksmuster- und Markenrechts gewählt wurde und arbeitet seit knapp 10 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Geschmacksmusterrechts. Er berät und vertritt - zum Teil namhafte internationale - Mandanten aus der Stahlwaren-, Uhren-, Automobil- und Brillenindustrie in diesem Rechtsgebiet.