Stellungnahme der FH Köln zu Vorwürfen, sie habe zu früh Studiengebührenbescheide verschickt
Als eine der ersten Hochschulen Nordrhein-Westfalens hat die Fachhochschule Köln ihre Studierenden, die die Regelstudienzeit weit überschritten haben, gleichzeitig mit ihren Rückmeldungsunterlagen zum Sommersemester 2004 per Überweisungsformular über die zu erwartenden Studiengebühren informiert und etwaige Ausnahmetatbestände bei ihnen abgefragt. Nach dem bereits im Januar diesen Jahres verabschiedeten Studiengebührengesetz müssen diese zum Sommersemester 2004 erstmalig entrichtet werden. Ziel war es, ausreichend Zeit zur sorgfältigen Prüfung der Ausnahmetatbestände und zur Klärung von Bonusfragen zu haben. Schließlich kann die Hochschule die Rückmeldung von Studierenden, deren Gebührenpflichtigkeit nicht abschließend geklärt ist, nicht annehmen. Grund hierfür ist, dass Widersprüche im Gebührenbereich keine aufschiebende Wirkung haben. Nicht zuletzt brachte die zeitgleiche Verschickung mit der fristgerechten Versendung der Sommersemester-Rückmeldeunterlagen eine Kostenersparnis. Also hat die Hochschule ihrer Meinung nach sowohl kundenfreundlich als auch wirtschaftlich gehandelt. Wichtig ist es auch festzustellen: Die Hochschule selbst hat weder Vorteile durch diese frühzeitige Information noch profitiert sie in irgendeiner Form von den Gebühren.
Der AStA der Fachhochschule Köln hat die frühzeitige Information der Studentinnen und Studenten begrüßt.
Gleichzeitig verhandeln die Rektorate der nordrhein-westfälischen Hochschulen weiterhin mit dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung über die konkreten Inhalte der Rechtsverordnung.