RKI erteilt vierte Forschungsgenehmigung zum Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen
Am 09.09.2003 hat das Robert Koch-Institut die vierte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt. Sie ergeht an die ProteoSys AG, Mainz. Das genehmigte Forschungsvorhaben hat die Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in neuronale Zellen, deren funktionelle Charakterisierung und die molekulare Analyse auf Proteinebene (Proteom-Profil) zum Ziel. Weiterhin werden die Stammzellen während verschiedener Entwicklungsstufen zu neuronalen Zellen mit neuro-embryotoxischen und neurotoxischen Substanzen behandelt. Die Funktionsfähigkeit und die Proteom-Profile der behandelten und unbehandelten neuronalen Zellen sollen vergleichend analysiert werden. Langfristig könnte die im Projekt angestrebte Klärung der molekularen Effekte toxischer Substanzen während der neuronalen Differenzierung menschlicher Zellen zur Klärung der Neurotoxizität von Arzneimitteln auf den Embryo während der Schwangerschaft beitragen.
Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar unter
www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.HTM
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein.
Die ZES hat das Forschungsvorhaben der ProteoSys AG positiv beurteilt.
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