Stellungnahme zum EU-Gerichtsurteil: Bereitschaftsdienst in Kliniken
(ukg) Der Vorstand des Bereichs Humanmedizin der Universität Göttingen gibt zu dem heute (9.9.2003) gefällten EU-Urteil zum Bereitschaftsdienst von Ärzten in deutschen Krankenhäusern folgende Stellungnahme ab:
Der Vorstand des Bereichs Humanmedizin begrüßt das Urteil, durch das der ärztliche Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern eine der Belastung angemessene Bewertung erfährt. Wir hoffen, dass die Bundesregierung dieses EU-Urteil möglichst schnell gesetzgeberisch umsetzt. Die Gesundheitsstrukturreform erhält dadurch eine neue Perspektive.
Bis zur Schaffung einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ist der Bereich Humanmedizin an das geltende Arbeits- und Tarifrecht gebunden. Und wir hoffen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür Verständnis aufbringen. Erst nach der Novellierung wird eine ausreichende Finanzierung möglich sein.
Die vollständige Umwandlung von Bereitschaftsdiensten in Arbeitszeit wird Mehrausgaben von mehreren Millionen Euro im Bereich Humanmedizin zur Folge haben. Aufgrund der seit Jahren betriebenen Rationalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen kann der Bereich Humanmedizin diese Kosten nicht selbst aufbringen, sondern wird sie über die Pflegesätze bei den Krankenkassen geltend machen müssen.
Zudem wird es ein schwieriges Unterfangen sein, ausreichend Ärztinnen und Ärzte einzustellen. Bereits jetzt gibt es im Bundesgebiet zuwenig ärztlichen Nachwuchs.