Bucerius Law School verleiht erste Bachelor-Abschlüsse
Drei Jahre nach Gründung der Hochschule erhalten die ersten 87 Studierenden der Bucerius Law School den Grad des Baccalaureus Legum (LL.B.)
Drei Jahre nach ihrer Gründung verleiht die Bucerius Law School am heutigen Mittwoch in der Handelskammer Hamburg die ersten LL.B.-Abschlüsse. 87 Studierenden wird im Rahmen einer Akademischen Feier das LL.B-Zeugniss und die Urkunde überreicht.
Die Note des LL.B. der Bucerius Law School setzt sich aus den gesamten Leistungen der Studierenden in dem dreijährigen Studium zusammen. Dabei bedient sich die Hochschule des European Credit Transfer System (ECTS), um eine internationale Vergleichbarkeit der Studienleistungen sicherzustellen. Neben den juristischen Fächern fließen auch die Leistungen im Sprachen- und Wirtschaftsbereich sowie im Studium generale ein. Dem LL.B. - einem Novum im juristischen Studium - folgt das hochschuleigene Vorbereitungsprogramm auf das Erste Staatsexamen, das die Studierenden im Sommer 2004 absolvieren werden.
Dazu Dr. Markus Baumanns, Geschäftsführer der Bucerius Law School: "Der LL.B. ist eine erste Etappe der langen juristischen Ausbildung. Alle Absolventen werden im nächsten Jahr das Erste Juristische Staatsexamen absolvieren, auf das wir sie intensiv vorbereiten werden. Aber im Gegensatz zu fast allen anderen Jurastudenten in Deutschland, haben unsere Studenten schon nach drei Jahren einen ersten Abschluss in der Tasche, der die erbrachten und kontinuierlich überprüften Leistungen dokumentiert und honoriert."
Teil der Akademischen Feier ist auch die Begrüßung der 100 Studierenden des neuen Jahrgangs und der 60 Ausstauschstudenten. Insgesamt fast 1000 Studierende und Gäste werden an der Veranstaltung in der Handelskammer teilnehmen, darunter auch Prof. Dr. Roman Herzog und Dr. Henning Voscherau - beide Mitglieder der Gründungskommission der Bucerius Law School und des Kuratoriums der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Die Festrede hält der Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch zum Thema "Der Richter im Spannungsverhältnis von Erster und Dritter Gewalt."
Die Bucerius Law School, Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft, ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und hat am 1. Oktober 2000 ihren Studienbetrieb aufgenommen. Sie will einen Beitrag zur Reform der Juristenausbildung leisten und zu Wettbewerb im Hochschulbereich anregen.
Weitere Informationen:
Benedikt Landgrebe (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit),
Tel: 040 / 30 706- 127
E-Mail: Benedikt.Landgrebe@law-school.de