Reform der Arbeitsmarktpolitik: Qualitätssicherung durch wissenschaftliche Evaluation
Die Reform der Arbeitsmarktpolitik wird zurzeit mit Hochdruck vorangetrieben. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) befürwortet viele der geplanten Schritte, mahnt aber eine fundierte wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen an.
Viele Elemente der geplanten Reform der Arbeitsmarktpolitik sind Schritte in die richtige Richtung, so beispielsweise die Konzentration der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) auf ihre Kernaufgaben der Arbeitsvermittlung, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Einrichtung von JobCentern als einheitliche Anlaufstelle für Arbeitslose. Diese Ansicht hat das RWI heute in einer öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages vertreten. Allerdings ist für den Erfolg der einzelnen Maßnahmen entscheidend, wie sie konkret umgesetzt werden. Zudem mahnte das RWI, "die Erwartung, mit Hilfe der Arbeitsmarktpolitik eine signifikante Verringerung der Arbeitslosigkeit herbeizuführen, sollte sich in realistischen Bahnen bewegen." Die beste Versicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes ist nach wie vor eine adäquate Qualifikation, in diesem Zusammenhang kommt der Bildungspolitik eine herausragende Bedeutung zu. Wichtig ist es zudem, die einzelnen Maßnahmen wissenschaftlich zu evaluieren, um aussagekräftige Informationen über ihre Wirksamkeit zu erhalten und sie entsprechend anpassen zu können.
Mitarbeiter der Arbeitsämter sollten administrativ entlastet werden
Bezüglich der Konzentration der BfA auf ihre Kernkompetenzen sind längerfristige Zielvereinbarungen ebenso nötig wie eine angemessene Qualifikation der Arbeitsvermittler und eine stärkere Kooperation zwischen den Arbeitsämtern. Wichtig beim Umbau ist zudem eine systematische Erfassung aller Informationen, um die Wirkungen der neuen Strukturen umfassend evaluieren zu können. Hinsichtlich der Vereinfachung des Leistungsrechts ist Skepsis angebracht. Die administrative Komplexität scheint sich bei vielen Ermessungsleistungen der Arbeitsmarktpolitik, die auch durch eine große Zahl unbestimmter Rechtsbegriffe verursacht wird, nicht nachhaltig zu verringern. Eine administrative Entlastung ist jedoch dringend nötig, damit sich die Arbeitsamtsmitarbeiter intensiver der Betreuung der Arbeitslosen widmen könnten. Die Zuständigkeit für Arbeitssuchende sollte zudem nicht in Teilen an die Kommunen abgetreten werden. Die Arbeitsämter sind nämlich genauso stark vor Ort verwurzelt, durch zwei parallele Strukturen der Arbeitsmarktpolitik würde sich der administrative Aufwand weiter erhöhen.
Die geplante Lohnsubventionierung durch Kinderzuschlag oder Lohnzuschlag ist - wie US-amerikanische und kanadische Erfahrungen zeigen - eine Erfolg versprechende Maßnahme. Jedoch sollte die Subventionierung zeitlich begrenzt sein, um einen Anreiz zu wachsender Selbstverantwortlichkeit zu geben.
Jede Arbeitsmarktmaßnahe sollte nach fünf Jahren auf den Prüfstand
Abschließend plädiert das Institut in seiner Stellungnahme für eine zeitliche Begrenzung jeder Arbeitsmarktmaßnahme auf fünf Jahre, in der diese umfassend wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Nach einem Diskussionsprozess sollte dann die Auswahl der jeweils geeignetsten Instrumente erfolgen. Ein solches Vorgehen ist jedoch nur umsetzbar, wenn Wissenschaft und Arbeitsverwaltung enger als bisher zusammenarbeiten.
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