RKI erteilt fünfte Forschungsgenehmigung zu Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen
Am 27.10.2003 hat das Robert Koch-Institut die fünfte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt. Sie ergeht an das Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie in Göttingen. Das genehmigte Forschungsvorhaben hat zunächst die Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen in dopaminerge Neuronen zum Ziel. Die während des Forschungsprojektes aus embryonalen Stammzellen gewonnenen dopaminergen Neurone sollen dann in verschiedenen Tiermodellen auf ihre Fähigkeit untersucht werden, in das Nervengewebe zu integrieren und bestimmte Zell- und Verhaltensfunktionen zu übernehmen. Man erhofft sich davon ein besseres Verständnis der physiologischen Prozesse im Gehirn einschließlich der Fehlfunktionen, die mit der Parkinson'schen Krankheit verbunden sind.
Dopaminerge Neuronen sterben im Gehirn von Parkinsonpatienten ab. Der Ersatz der abgestorbenen Zellen durch integrierbare und funktionsfähige Neuronen stellt einen der möglichen Therapieansätze dar. Die Ergebnisse dieser Forschung könnten die therapeutische Eignung von aus embryonalen Stammzellen gewonnenen dopaminergen Neuronen aufklären helfen und so gegebenenfalls langfristig zur Entwicklung neuer Therapien beitragen helfen.
Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des RKI einsehbar unter www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.HTM
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein.
Auch die ZES hat das Forschungsvorhaben positiv beurteilt.
*****************************************
Herausgeber:
Robert Koch-Institut
Pressestelle
Nordufer 20
13353 Berlin
Tel.: 01888-754-2286
Fax: 01888-754-2265
E-Mail: presse@rki.de
www.rki.de