Kritik am DVG: Wirtschaftsförderung statt Gesundheitsförderung setzt Vertrauen der Patienten aufs Spiel
Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) zum Kabinettsentwurfs für ein Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Mit ihrer aktuellen Stellungnahme an den Bundesrat verschärfen DGPPN und DGPs ihre Kritik am derzeitigen Kabinettsentwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG). Zum Schutz der Patientinnen und Patienten muss sichergestellt sein, dass Gesundheits-Apps den medizinisch-therapeutischen Behandlungsplan ergänzen und geregelten, evidenzbasierten Qualitätskriterien entsprechen. Das gilt insbesondere für komplexe Interventionen zur Behandlung psychischer Störungen. Ein zentraler Kritikpunkt lautet, dass in dem Gesetzentwurf keine ausreichenden Wirksamkeitsnachweise für die Erstattung von Digitalen Gesundheitsanwendungen gefordert werden. Dies führt zu einem Anreizsystem für die Industrie, möglichst günstige Produkte zu entwickeln, unabhängig von deren potenziellen Nutzen. Längst etablierte Prüfstandards für evidenzbasierte und sichere Medizin, wie sie für digitale Gesundheitsinterventionen bereits 2018 von DGPPN und DGPs formuliert wurden, werden vollkommen ignoriert.
DGPPN und DGPs weisen zudem das Vorhaben des Gesundheitsministers entschieden zurück, Patienten den Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen ohne Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, nur per Zustimmung durch die Krankenkasse zu ermöglichen.
Mit Blick auf den aktuellen Gesetzesentwurf muss sich der Gesundheitsminister deshalb den Vorwurf gefallen lassen, vor allem wirtschaftlichen Interessen zu folgen. Auf Kosten der Solidargemeinschaft und der Patientinnen und Patienten darf es aber keine Wirtschaftsförderung geben. Zwar begrüßen die Fachgesellschaften ausdrücklich den Vorstoß des Gesundheitsministers, Digitale Gesundheitsanwendungen auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig zu machen. Nur so kann diese wichtige Innovation im Alltag der Patientinnen und Patienten ankommen. Deren Vertrauen ist allerdings ein hohes Gut, es darf nicht durch einseitige Interessenspolitik aufs Spiel gesetzt werden.
Zur aktuellen Stellungnahme von DGPPN und DGPs:
https://www.dgps.de/uploads/media/2019-08-26_Gemeinsame_STN_DGPs-DGPPN_DVG.pdf
Weiterführende Informationen:
Qualitätskriterien (DGPPN/DGPs) für internetbasierte Selbstmanagementinterventionen für Prävention und Behandlung psychischer Störungen: https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/bc776d9ad4f557283d44e4278563fa9ee923bcfe/Nervenarzt_2018_Internetbasierte_Selbstmanagementinterventionen.pdf
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Pressereferentin DGPs
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Über die DGPs:
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