DFG-Projekt "Staat und Bevölkerungspolitik"
Bayreuth (UBT). Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Prof. Dr. Diethelm Klippel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte) für zwei Jahre Personal- und Sachmittel zur Weiterführung eines Forschungsprojektes zum Thema "Staat und Bevölkerungspolitik. Politische Theorie, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis 1871-1933" bereitgestellt. Das Projekt läuft im Rahmen des Schwerpunktprogramms "Ursprünge, Arten und Folgen des Konstrukts ,Bevölkerung' vor, im und nach dem ,Dritten Reich'". Es zielt darauf ab, in zwei Bereichen Theorie und Praxis der Bevölkerungspolitik in Deutschland zwischen 1871 und 1933 zu erforschen. Das Hauptprojekt untersucht Theorie und Praxis der Bevölkerungspolitik, soweit sie sich in den Staatswissenschaften, der Gesetzgebung und im Verwaltungsvollzug äußern, vornehmlich in zwei Themenfeldern: Erstens wird nach den Einflüssen bevölkerungspolitischer Theorien gefragt, die in dem Entstehungsprozeß einschlägiger Normen und dann in den verabschiedeten Gesetzen zum Tragen kamen. Insbesondere geht es um die gegenseitige Beeinflussung der Theorie der Bevölkerungspolitik und der rechtlichen Normen, die die Bevölkerungsentwicklung quantitativ und/oder qualitativ beeinflussen wollten, z.B. Regelungen zur Eingehung von Ehen, zur Freizügigkeit und Mobilität, zur "Gesundheitspolizei" oder zur Staatsangehörigkeit. Zweitens richtet sich der Blick auf die Implementierung der Gesetze in Justiz und Verwaltung der deutschen Länder und auf die Auswirkungen des Verwaltungshandelns auf die Bevölkerung. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Zeit der Weimarer Republik liegen, als dem Reich gemäß der Reichsverfassung ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz in Angelegenheiten der "Bevölkerungspolitik" zustand. Das Teilprojekt fragt nach der internationalen Dimension vornehmlich der eugenischen Bevölkerungspolitik der Weimarer Republik. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, daß die Bevölkerungsentwicklung und die bevölkerungspolitischen Ideen und Maßnahmen in der Weimarer Republik stets im internationalen Kontext betrachtet wurden. Untersucht werden also die Rezeption und der Einfluß bevölkerungspolitischer Konzepte des Auslandes, darüber hinaus die Funktionen der Bezugnahme auf ausländische Konzepte und ausländische Maßnahmen der Bevölkerungspolitik.