Religiöse Toleranz im Rechtsstaat
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts spricht am 11. Dezember, 16.15 Uhr an der Universität Jena
Jena (08.12.03) Darf eine muslimische Lehrerin an einer deutschen Schule mit Kopftuch unterrichten? Ist Kindern an deutschen Schulen eine Lehrerin mit Kopftuch zumutbar? Wie ernst ist es uns mit dem Recht der religiösen Bekenntnisfreiheit? Wo liegen die Grenzen der Toleranz in einem Rechtsstaat?
Im September 2003 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dres. h. c. Winfried Hassemer den Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Land Baden-Württemberg mit seinem - mittlerweile umstrittenen - 'Kopftuchurteil'.
Winfried Hassemer wird am Donnerstag (11. Dezember) zu diesem Themenfeld einen Gastvortrag an der Friedrich-Schiller-Universität Jena halten. Der Richter spricht um 16.15 Uhr in der Aula der Universität (Fürstengraben 1) über "Religiöse Toleranz im Rechtsstaat". Die Öffentlichkeit ist dazu herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.
Hassemers Vortrag ist Teil der Ringvorlesung "Notwendigkeit und Grenzen der Toleranz". Diese wird ausgerichtet von der Jenaer Forschergruppe "Discrimination and Tolerance in Intergroup Relations" und dem Collegium Europaeum Jenense (CEJ) an der Friedrich-Schiller-Universität.
Winfried Hassemer hat seit 1973 einen Lehrstuhl für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Frankfurt/M. inne. Für seine Arbeit ist er bereits mit mehreren Ehrendoktorwürden ausgezeichnet worden. Von 1991 bis 1996 war er Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen und ist heute Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.