Staat, Handwerk und Gewerbe in Peking von 1700 bis 1900
Die Interaktion von Handwerk, Gewerbe und Staatsbürokratie im China des 18. und 19. Jahrhunderts hat das Tübinger Seminar für Sinologie und Koreanistik untersucht. Prof. Hans Ulrich Vogel und seine Mitarbeiter haben ihre Forschungen, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt worden waren, soeben abgeschlossen. Sie nutzten dafür eine bisher weitgehend ungenutzte Quellengattung, nämlich die so genannten Handwerksregularien, jiangzuo zeli. Sie wurden von etwa 1731 bis zum Ende der Qing-Dynastie 1911 als Handreichung für Beamte zusammengestellt. Die Ergebnisse sollen zusammen mit weiteren Beiträgen im Münchner Iudicium Verlag veröffentlicht werden.
Die Regularien beschreiben die Verwaltung so, wie sie sein sollte, es sind also normative Quellen. Oberstes Gebot war der sparsame Umgang mit den staatlichen Ressourcen. Ganz genau ist festgelegt, wie lange die Herstellung und Bearbeitung bestimmter Produkte dauern durfte; Löhne und Preise für Dienstleistungen und Waren sind sehr detailliert erfasst. Die Provinzstatistiken zu den Preisen und Löhnen für öffentliche Bauwerke belegen ein deutliches Gefälle zwischen Nord- und Südchina: In den Städten des Südens mit ihrer größeren Bevölkerungsdichte und höherem Wirtschaftsaufkommen lagen die Löhne wesentlich niedriger als in den nordchinesischen Städten.
Als zweites Fallbeispiel neben dem Baugewerbe wählten die Sinologen das Münzwesen. Die Handwerksregularien und weitere Archivdokumente geben Auskunft über die Konflikte zwischen dem staatlichen Arbeitgeber und den Handwerkern. Sie überliefern, dass in den hauptstädtischen Münzstätten wegen Lohnkonflikten mehrmals gestreikt wurde. Im Baugewerbe sind derartige Ausstände nicht bekannt. Konfliktträchtig war in beiden Branchen allerdings das Verhältnis der Mittelsmänner zu den Arbeitskräften einerseits und den staatlichen Auftraggebern andererseits.
Aus dem Forschungsprojekt ergibt sich, dass die staatliche Dominanz des Handwerks im Sinne großer Staatsbetriebe im Untersuchungszeitraum abnahm. Eine deutlichere Zäsur hatte aber bereits im Jahr 1645, dem Beginn der Qing-Dynastie, stattgefunden: Damals gab man die obligatorische Erblichkeit des Handwerkerstandes auf, und die Fronarbeit an staatlichen Bauprojekten wurde nicht mehr schlecht oder gar nicht bezahlt, sondern wurde zu marktnahen Preisen entgolten.
Weitere Informationen:
Prof. Hans Ulrich Vogel
Telefon: (07071) 29-72701
Email: hans-ulrich.vogel@uni-tuebingen.de