Akkreditierungsrat tagt erstmals online und entscheidet über 107 Anträge
Am 04.06.2020 hat der Akkreditierungsrat – erstmals online – getagt. Auf seiner 104. Sitzung lagen dem Gremium 105 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 206 Studiengänge umfassten.
Darunter befanden sich ein Antrag auf wesentliche Änderung, der inzwischen online in ELIAS gestellt werden kann, sowie zwei Auflagenerfüllungen.
Daneben befasste sich der Akkreditierungsrat mit je einem Antrag auf Systemreakkreditierung und auf die Eröffnung eines alternativen Verfahrens.
Alle Anträge wurden behandelt. 105 Anträge wurden, teils unter Auflagen, positiv beschieden, zwei wurden vertagt. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
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Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
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Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
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