Zur aktuellen Diskussion um Aufgabe, Funktion und Wirkung zentraler Studienplatzvergabe
Zu der aktuellen Diskussion um Aufgabe, Funktion und Wirkung zentraler Studienplatzvergabe stellt die ZVS Folgendes fest:
1. Die ZVS erhält ihren Auftrag von den Ländern. Die ZVS selbst hat keinerlei politischen Auftrag, sie setzt die von der Politik durch das HRG und den ZVS-Staatsvertrag vorgegebenen Regeln um.
2. Das in Deutschland seit mehr als 30 Jahren praktizierte Zulassungsverfahren basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1972, in dem ein "Teilhaberecht" des Bürgers an den staatlichen Ausbildungsangeboten festgestellt wird. Daraus leitet das Gericht seine Forderung nach einer erschöpfenden Nutzung des Studienplätze und nach einer transparenten, gerichtlicher Überprüfung standhaltenden zentralen Studienplatzvergabe ab.
3. Eine zentrale Studienplatzvergabe ist nur dann notwendig, wenn die Zahl der Bewerber deutlich die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt. Zur Zeit werden knapp 20 Prozent der Studienanfängerplätze zentral vergeben.
4. In den sieben bundesweiten NC-Fächern (Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Medizin; Pharmazie, Psychologie, Tier- und Zahnmedizin) liegt die Nachfrage nach Studienplätzen um das Zwei- bis Vierfache über dem Angebot. Ohne eine zentrale Koordinierung durch die ZVS müssten Studieninteressenten ein Mehrfaches an Bewerbungen schreiben und die Universitäten ein Vielfaches an Bewerbungen bearbeiten.
5. Die Hochschulen können auch jetzt schon im ZVS-Verfahren 24 Prozent der Studienplätze in einem eigenen Auswahlverfahren besetzen. Sie nutzen dies nur zu einem verschwindend kleinen Teil aus. Meistens beauftragen die Hochschulen die ZVS, "ihre" Studenten nach Abiturnote auszuwählen.
6. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Zulassungsregeln, die nach den Vorstellungen der Länder künftig gelten sollen, hat die ZVS bereits geschaffen.
Pressemitteilung der ZVS Nr. 2/2004 vom 30. Januar 2004