HRK-Senat fordert eigenständigen Tarifvertrag für die Wissenschaft
Einen eigenen Tarifvertrag für die Angestellten im Wissenschaftsbereich strebt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) an. Das geht aus einem Beschluss des HRK-Senats vom 10. Februar 2004 hervor. Der zur Zeit geltende Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) werde den Bedürfnissen des Wissenschaftsbetriebs nicht gerecht. "Auch die derzeit laufenden Bemühungen zur Reform des BAT reichen nicht aus. Der Wissenschaftsbetrieb darf nicht den selben Regeln unterliegen wie die allgemeine Verwaltung.", erläuterte HRK-Präsident Prof. Dr. Peter Gaehtgens nach der Senatssitzung.
"Das 'kreative System' Hochschule braucht", so Gaehtgens weiter, "einen eigenständigen Tarifvertrag für alle seine Angestellten. Auch das gehört in das Bemühen um die Förderung von wissenschaftlichen Spitzenleistungen, denn die Wissenschaft braucht Flexibilität und Leistungsorientierung im Personalbereich." Der HRK-Senat strebt als Eckpunkte eines Wissenschaftstarifvertrags, für den er auch bei der Politik werben will, an Stelle der heutigen an Bildungsabschlüssen und Lebensalter orientierten Vergütungsgruppen einen Funktions- und Leistungsbezug der Gehälter an. Außerdem sind wissenschaftsspezifische Anreizsysteme (zum Beispiel in Bezug auf Drittmittelforschung oder wissenschaftliche Weiterbildung) vorgesehen sowie spezifische Befristungsgründe und Beendigungsmodalitäten für Beschäftigungsverhältnisse, die den besonderen Bedingungen etwa im Bereich der Drittmittelforschung gerecht werden.
Weitere Informationen:
http://www.hrk.de/beschluesse/3953.htm