Dr. Friedrich zum Honorarprofessor bestellt
Dr. Hans-Wolf Friedrich, Richter am Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt, wurde heute vom Vizepräsidenten für Forschung und Hochschulentwicklung der TU Clausthal Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Beck zum Honorarprofessor bestellt. Seit 1996 hält Professor Friedrich an der TU Clausthal Vorlesungen zum Arbeitsrecht mit guter Resonanz bei den Studenten.
Professor Friedrich ist Mitautor eines periodisch erscheinenden Kommentarwerkes zum Kündigungsschutzrecht und Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen in Baden-Württemberg. Als Arbeitsrechtler bringt er seine Kompetenz in der Evangelischen Kirche ein. Er ist Vorsitzender Richter der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichtes der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) zur Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
1942 in Halberstadt geboren, flohen seine Eltern vor der drohenden sowjetischen Besatzung in den Westen Deutschlands. In Bad Pyrmont legte Hans-Wolf Friedrich sein Abitur ab und studierte Jura in Berlin, Freiburg und Göttingen, bestand 1966 die 1. juristische Staatsprüfung, 1972 die abschließende 2. juristische Staatsprüfung und wurde 1975 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Über viele Stationen kam Herr Professor Friedrich 1994 als Richter ans Bundesarbeitsgericht in Kassel, welches seit 1999 in Erfurt seinen Sitz hat.
Vor seiner Clausthaler Lehrtätigkeit nahm Professor Friedrich bereits Lehraufträge an der Universität Göttingen und der Fachhochschule der Bundesanstalt für Arbeit in Mannheim wahr.