Beratung und Sozialrecht - nur in Frankfurt mit Masterabschluss
Der Studiengang "Beratung und Sozialrecht - Counsellor (M.A.)" kann nur an der Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences (FH FFM) mit einem Master abgeschlossen werden.
Obwohl für die Einschreibung ein erster Studienabschluss (zum Beispiel in den Sozialwissenschaften oder Jura) nötig ist, handelt es sich nicht um ein Zweitstudium; es entstehen keine Studiengebühren.
Die Professoren des Studiengangs haben "im Beratungsbereich eine zunehmende Verrechtlichung" beobachtet. Ziel ist es deshalb, "Qualifikationen für eine wissenschaftlich fundierte psychosoziale Beratung im Kontext sozialrechtlicher Bestimmungen zu sichern." Das Studium wurde so organisiert, dass es neben dem Beruf möglich ist: Die Veranstaltungen finden meist donnerstags bis sonntags statt. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli 2004.
Informationen: 6.5, 2.6., 1.7.2004 jeweils 18 Uhr 30 bis 20 Uhr. FH Frankfurt M., Gleimstrasse 3, Gebäude 10, Raum 17 (1.7 in Raum 10).
Telefon: 069/1533-2656 oder -3211, E-Mail: nixdorf@fb4.fh-frankfurt.de, Internet: www.fb4.fh-frankfurt.de/sg-sozialrecht/
Weitere Informationen:
http://www.fb4.fh-frankfurt.de/sg-sozialrecht/