Die neuen industriellen Metallberufe kommen - zum 1. August 2004!
Die Neuordnung tat Not! Mit den modernisierten Ausbildungsregelungen, die ab 1. August 2004 die Berufsausbildung in den insgesamt fünf industriellen Metallberufen
- Anlagenmechaniker/in
- Industriemechaniker/in
- Konstruktionsmechaniker/in
- Werkzeugmechaniker/in und
- Zerspanungsmechaniker/in
bestimmen werden, kann nun den veränderten Anforderungen an die Qualifikationen der Fachkräfte im industriellen Metallbereich Rechnung getragen werden. Auf einer gemeinsam von Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), GESAMTmetall und Industriegewerkschaft Metall durchgeführten Fachtagung zur Neuordnung der industriellen Metallberufe am 8./9. Juni 2004 in der Stadthalle Bad Godesberg informierten sich u.a. Vertreter/innen aus Betrieben und Berufsschulen über die Kernpunkte der neuen Ausbildungsanforderungen und erhielten Gelegenheit, erste Konzepte ihrer Umsetzung in die Praxis mit dem am Neuordnungsprozess beteiligten Experten/innen zu diskutieren. (Einzelheiten zum Tagungsprogramm im Internet unter www.bibb.de/de/1427.htm).
Die neuen Ausbildungsordnungen, die von Sachverständigen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Federführung des BIBB erarbeitet wurden, ersetzen die seit 1987 geltenden Vorschriften in der mit ca. 100 000 Auszubildenden ausbildungsstärksten Berufsgruppe. Sie ermöglichen den flexiblen Einsatz der Fachkräfte innerhalb der Unternehmen sowie ihre berufliche Mobilität zwischen Berufen, Betrieben, Branchen und Wirtschaftszweigen der Metallindustrie.
Eine wachsende Bandbreite unterschiedlichster Produkte und Dienstleistungen, der Einsatz immer vielfältigerer Technologien, sich ständig wandelnde Organisationsformen und neue Absatzmärkte sind Kennzeichen der permanenten Veränderungen, denen die Unternehmen unterliegen. Diese anhaltenden Prozesse erfordern flexible Belegschaften, die sich schnell auf Neues einstellen und auf Bedürfnisse unterschiedlichster Kunden reagieren können. Gefordert sind breite berufliche Fachkenntnisse, hohe Flexibilität, Teamfähigkeit, Weiterbildungsmotivation, Qualitätsbewusstsein, internationale Kompetenz und eine ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden!
Mit einer offenen Formulierung von Ausbildungsinhalten und der Ausrichtung der Ausbildung am praktischen Arbeitsprozess im Betrieb einschließlich seiner vor- und nachgelagerten Bereiche wird diesen Qualifikationsanforderungen in der Neuordnung entsprochen.
Für die auf 3 œ Jahre festgelegte Ausbildung heißt das im Einzelnen
- Wegfall der bisherigen 18 Fachrichtungen in den fünf Berufen,
- Vermittlung gemeinsamer Qualifikationen für alle industriellen Metallberufe ("Kernqualifikationen") über die Dauer von 21 Monaten (50% der Ausbildungszeit) und ihre
- Verzahnung mit der Vermittlung berufsspezifischer Qualifikationen (50% der Ausbildungszeit),
- Ausrichtung der Berufsprofile an betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen und neuen Qualifikationserfordernissen (z.B. eigenverantwortliche Dispositions- und Terminverantwortung, Qualitätsmanagement, Kundenorientierung, Anwendung englischer Fachbegriffe in der Kommunikation etc.),
- Ausrichtung der Ausbildung an betrieblichen Schwerpunkten in Einsatzgebieten des jeweiligen Ausbildungsbetriebs
- Orientierung des Berufsschulunterrichts an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen,
- "gestreckte" Abschlussprüfung mit zwei Prüfungsteilen, bei der im Teil II erstmals ein betrieblicher Auftrag oder überbetrieblich entwickelte Aufgaben in den Mittelpunkt gestellt werden können.
Sind die neuen Ausbildungsvorschriften für die industriellen Metallberufe am 1. August 2004 in Kraft getreten, kann ab Herbst diesen Jahres nach den neuen Vorschriften ausgebildet werden.
Möglich ist jedoch auch
- bis Ende des Jahres 2004 noch Ausbildungsverträge nach den alten Regelungen abzuschließen, wenn dies ausdrücklich zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden vereinbart wird,
- die Umstellung von bereits bestehenden Ausbildungsverhältnissen auf die neuen Vorschriften, wenn zum Umstellungszeitpunkt noch keine Zwischenprüfung abgelegt worden ist.
Weitere Informationen:
http://www.bibb.de/de/1427.htm