HRK fordert radikale Vereinfachung des Hochschulrahmengesetzes
Nur Hochschulzugang, Abschlüsse, Dienstrecht und Qualitätssicherung weiter regeln
Auf seiner Sitzung vom 8. Juni 2004 in Bonn hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Empfehlung zur Zukunft des Hochschulrahmengesetzes (HRG) verabschiedet. Damit nimmt sie Stellung auch zu den laufenden Beratungen der Föderalismus-Kommission ("Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung") von Bundestag und Bundesrat.
Die Plenarversammlung bestärkte frühere Forderungen der HRK, nur die Regelungen zu erhalten, die die Qualität in Forschung, Lehre und Studium und die Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals gewährleisten. Ein stark dereguliertes Hochschulrahmengesetz solle daher nur noch Regelungen über den Hochschulzugang, die Art der Abschlüsse, zum Dienstrecht und zur Qualitätssicherung in Eigenverantwortung der Hochschulen enthalten.