Auch künftig kein einheitliches Grundgehalt für Professoren - HRK-Präsidium...
Auch künftig kein einheitliches Grundgehalt für Professoren
HRK-Präsidium stellt Forderungen zur Dienstrechtsreform klar
Das HRK-Präsidium hat sich auf seiner Sitzung am 22. Februar in Bonn gegen das Missverständnis gewandt, die HRK habe in ihren Plenarempfehlungen vom 2. November 1998 "Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen" ein einheitliches Grundgehalt sowie eine generelle Absenkung der Gehälter der Professorinnen und Professoren vorgeschlagen oder in Kauf genommen. Das "Basisgrundgehalt" bilde vielmehr die Untergrenze für das bei einer Berufung jeweils auszuhandelnde individuelle Gehalt und sei nicht etwa als einheitliches Anfangsgehalt zu verstehen.
Entscheidende Voraussetzungen für eine wissenschaftsgemäße Umsetzung der Empfehlungen seien mehrjährig verlässliche ausfinanzierte Globalhaushalte sowie Hochschulverträge zur Sicherung der Planungsgrundlagen und der Finanzierung. HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried betonte dazu: "Mit unseren Vorschlägen wollen und werden wir keinen Beitrag zu weiteren Einsparungen zulasten der Zukunftsaufgabe Wissenschaft leisten."
Im Plenum der HRK sei auch die Sorge geäußert worden, dass die von Interessenverbänden öffentlich geäußerte Kritik an der HRK-Empfehlung den Eindruck erwecken könne, die Hochschulmitglieder stünden generell einer noch stärker leistungsorientierten Ausrichtung der Hochschulen kritisch gegenüber. Dies treffe aber nicht zu. Der Forderung nach einer finanzpolitischen Prioritätensetzung zugunsten der Hochschulen stehe die Bereitschaft der Hochschulen gegenüber, ihre internen Strukturen in Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung selbst zu optimieren. Die Länder müssten den Hochschulen dazu entsprechende Rahmenbedinungen schaffen.
Den Beschluß finden Sie ab 25. 2. im Internet.
Weitere Informationen:
http://www.hrk.de